Verhaltenskodex

STATUTARISCHE GRUNDLAGE

In Ergänzung von Art. 3 g), Art. 15 sowie Art. 28 der Vereinsstatuten hat der Vorstand des «Propeller Club Port of Basel» (nachfolgend «PCB») vorliegenden Verhaltenskodex erlassen (nachfolgend «Kodex»).

GELTUNGSBEREICH

Der Kodex ist anwendbar anlässlich bzw. während der Dauer aller PCB-Veranstaltungen – auch solcher ausserhalb der eigentlichen Konferenzen.

Er gilt für alle Teilnehmenden, d.h. für alle PCB-Organe (gemäss Art 10 der Statuten), PCB-Mitglieder (gemäss Art. 5 der Statuten), Redner und Rednerinnen, Sponsoren, Aussteller, sonstigen Gäste und das gesamte Servicepersonal.

ZIEL

Der PCB sieht es als seine vorrangige Aufgabe, während seiner Veranstaltungen ein freund-liches, sicheres und einladendes Umfeld zu gewährleisten. Der vorliegende Kodex ist ein Mittel zu diesem Zweck. Er legt einige Verhaltensregeln für alle Teilnehmenden fest. Die PCB-Verant-wortlichen sorgen für die Einhaltung derselben.

Das Ziel ist erreicht, wenn während der PCB-Anlässe niemand gegen den Kodex verstösst und sich alle Teilnehmenden wohl fühlen.

ERWARTETES VERHALTEN

Grundsätzlich erwartet der PCB von den Teilnehmenden, dass sie sich gegenüber allen anderen Gästen in Wort und Tat stets offen, ehrlich und respektvoll verhalten. Gäste, die wegen inakzept-ablen Verhaltens ermahnt oder verwarnt werden, stellen dieses unverzüglich ein.

Firmenangestellte beachten ihren jeweiligen Firmenkodex, soweit dieser dem vorliegenden Kodex nicht widerspricht.

Natürlich kann der Kodex nicht alle theoretisch möglichen Fälle abdecken. Deshalb appelliert der PCB auch an Goodwill und gesundes Urteilsvermögen aller Teilnehmenden. Idealerweise wird der Kodex nicht nur dem Buchstaben, sondern auch dem Geiste nach befolgt.

INAKZEPTABLES VERHALTEN

Zu den Verhaltensweisen, welche der PCB während seiner Anlässe nicht toleriert, zählen beispielsweise (keine abschliessende Aufzählung):

  • Prinzipiell jegliche Art von Gesetzesverstössen und Korruption
  • PCB-fremde Geschäftstätigkeit; Verheimlichung von Interessenkonflikten; Preis- und sonstige Kartellabsprachen, wie z.B. Markt-/Produktaufteilung, Kundenaufteilung, Absprachen bei Ausschreibungen, Abstimmung von Geschäftsbedingungen, Nicht-Abwerbevereinbarungen betreffend Mitarbeiter und Austausch wettbewerbssensibler Informationen (z.B. aktuelle/zukünftige Preise, Kundendaten, Vertriebsstrategien, Produktpläne); aktive und passive Bestechung; Geldwäsche; Einforderung oder Annahme unrechtmässiger Vorteile; Schmiergeldzahlungen; Austausch von kostspieligen Geschenken; Verletzung von Datenschutz; andere im beruflichen Kontext nicht adäquate Verhaltens- oder Handlungsweisen
  • Belästigende, beleidigende, verletzende, erniedrigende oder diskriminierende Äusserungen, Darstellungen und Handlungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Geschlecht, Hautfarbe, Alter, Herkunft, Sprache, Ethnizität, sexueller Orientierung, Weltanschauung, Religions- oder Parteizugehörigkeit, Körpermasse, möglicher Behinderung, Vermögen, Familienstand, gesellschaftlichem Status, Intelligenz oder Fähigkeiten. Dies alles gilt auch in Bezug auf Schriftverkehr, Vorträge, Vortragsmaterialien, Slides und sonstige Bilder.
  • Sexistische, rassistische oder diskriminierende Witze – auch solche unter dem Deckmantel angeblichen Humors
  • Bewusste Einschüchterungen und Drohungen jeglicher Art; unverhältnismässiges Fluchen
  • Sexuelle Anspielungen und Aufforderungen; unerwünschte sexuelle Zuwendung; unange-messener Körperkontakt; Stalking; unangemessene, sexualisierende Kleidung
  • Unerwünschtes, belästigendes Fotografieren, Filmen oder Aufnehmen
  • Wiederholtes, vorsätzliches Stören der Veranstaltung
  • Rauchen (ausser an offiziell zulässigen Orten); Alkohol- und Drogenmissbrauch.

VORGEHEN BEI VORFÄLLEN

Wer sich persönlich belästigt fühlt, in seinem Umkreis einen Verstoss gegen den Kodex beo-bachtet oder sich diesbezüglich unberechtigten Vorwürfen ausgesetzt fühlt, darf bei der verur-sachenden Person direkt auf Klärung und Unterlassung pochen.

Wer diesbezügliche Fragen hat oder Hilfe benötigt, wende sich bitte so bald als möglich an die PCB-Verantwortlichen.

PCB-Verantwortliche können bei eigener Beobachtung von Regelverstössen auch direkt eingrei-fen.

Fairerweise sollte jedoch jeder bezichtigten Person zunächst ein «benefit of doubt» eingeräumt werden. Vielleicht liegt ja nur ein Missverständnis vor.

FOLGEN NACH VORFÄLLEN

Die PCB-Verantwortlichen nehmen alle Regelverstösse und diesbezüglichen Beschwerden ernst. Ehe sie geeignete weitere Massnahmen treffen, hören sie beide Seiten an und ziehen dabei notfalls mindestens eine zusätzliche, unbeteiligte Person hinzu.

Mögliche weitere Massnahmen sind:

  • Aufforderung zur unverzüglichen Einstellung des inakzeptablen Verhaltens
  • Gespräch über den Kodex und die Werte der Veranstaltung
  • Ermahnung oder Verwarnung
  • Ausschluss von der Veranstaltung, ohne Rückerstattung des Eintrittspreises
  • In gravierenden Fällen Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen bzw. Ausschluss aus PCB
  • In besonders gravierenden Fällen Einschaltung der Behörden.

Der PCB dankt allen Mitgliedern und Gästen für das Verständnis und eine wohlwollende Befolgung dieser Regeln.

Vorstand PCB , April 2019